MAK- und BAT-Werte: Beurteilungsmassstäbe gemäss Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)

Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert (MAK-Wert): 
Dieser Wert definiert gemäss SUVA* die höchstzulässige Durchschnittskonzentration eines Arbeitsstoffs in der Luft, die, nach derzeitiger Kenntnis, in der Regel bei Einwirkung während einer Arbeitszeit von 8 Stunden täglich und bis 42 Stunden pro Woche, auch über längere Perioden, bei der ganz stark überwiegenden Zahl der gesunden, am Arbeitsplatz Beschäftigten, die Gesundheit nicht gefährdet. Zusätzlich kann eine Kurzzeitgrenzwert (KZGW) definiert werden. Der KZGW ist jener Wert, welcher auch kurzfristig nicht überschritten werden darf. Messtechnisch gesehen bedeutet dies, dass der Mittelwert einer 15-minütigen Messung nicht über dem Kurzzeitgrenzwert liegen darf.

Biologischer Arbeitsstofftoleranzwert (BAT-Wert): 
Dieser Wert beschreibt gemäss SUVA* die Konzentration eines Arbeitsstoffs, seiner Metaboliten oder eines Beanspruchungsparameters im Blut oder Urin, bei dem im Allgemeinen die Gesundheit eines Beschäftigten, auch bei wiederholter und langfristiger Exposition nicht beeinträchtigt wird.Die biologische Überwachung stellt die Beurteilung der Exposition von Beschäftigten gegenüber Stoffen dar, indem diese direkt oder über ihre Metaboliten im biologischen Material (z.B. Blut- oder Urinmessungen) nachgewiesen werden. Gegebenenfalls wird auch ein biologischer Indikator bestimmt, welcher eine Reaktion im Organismus gegenüber dem Stoff anzeigt (Beanspruchungsparameter). Die biologische Überwachung ermöglicht eine integrierte Beurteilung der Belastung durch Stoffe über alle Aufnahmepfade (Luft, Haut oder Mund). Die Gesundheitsrisiken können durch den Vergleich der gemessenen Werte der biologischen Parameter mit den Beurteilungsmassstäben für das Biomonitoring (z.B. BAT-Werte) abgeschätzt werden.

MAK- und BAT-Wert Liste: 
Die Werte werden im jährlichen Rhythmus auf der Seite der SUVA veröffentlicht: www.suva.ch/grenzwerte.

Rechtliche Grundlagen: 
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) erlässt MAK- und BAT-Werte zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Der Erlass erfolgt im Einvernehmen mit der Grenzwertkommission der Suissepro (Art. 50 VUV). Im Gegensatz zu den DNEL-Werten können bei der Festlegung der MAK und BAT Werte auch sozioökonomische und Machbarkeits-Überlegungen miteinbezogen werden. Deshalb werden die betroffenen Kreise vorgängig konsultiert. 

*) SUVA Dokument «Grenzwerte am Arbeitsplatz»

Letzte Änderung 29.10.2024

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